Sasse & Partner und The Walking Dead

André Stämmler

Aktuell mahnt die Kanzlei Sasse & Partner verschiedene Folgen der Serie The Walking Dead ab. Beauftragt wurde sie von der WVG Medien GmbH. In den verschickten Abmahnungen wird dem Empfänger vorgeworfen Folgen der Serie über eine illegal anderen Nutzern öffentlich zum Download zugänglich gemacht zu haben.

Was beinhalten die Abmahnungen der Serien The Walking Dead?

Die urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner setzt sich aus 3 verschiedenen Forderungen zusammen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Vernichtung der betreffenden Datei
  • Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 800 €
  • Abmahnung von Sasse & Partner erhalten, was nun?

Ähnlicher Fall? Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

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Was sollte man beachten?

Haben auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner wegen einer Folge von The Walking Dead oder wegen eines anderen urheberrechtlich geschützten Werkes erhalten, sollten Sie dringend einige Punkte beachten:

  • Reagieren Sie nicht überstürzt und bewahren Sie die Ruhe.
  • Ignorieren Sie jedoch auch nicht die erhaltene Abmahnung.
  • Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Begleichen Sie nicht unüberlegt die geforderte Vergleichssumme von 800 €.
  • Lassen Sie sich bei Fragen von einem Fachanwalt für Urheberrecht beraten.

Ist eine anwaltliche Beratung bei einer Abmahnung notwendig?

Nach dem Erhalt einer Abmahnung ist es durchaus empfehlenswert, einen Anwalt aufzusuchen und sich von diesem individuell beraten zu lassen. Eine solche Beratung bietet Ihnen die verschiedensten Vorteile.

  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung
  • Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Führung von Verhandlungen über die Höhe des geforderten Vergleichsbetrages
  • Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Übernahme der Korrespondent mit der Kanzlei Sasse & Partner

 

Wann ist eine urheberrechtliche Abmahnung rechtmäßig?

Die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten sind entscheidend von der Frage abhängig, ob die erhaltene Abmahnung rechtmäßig ist oder nicht. Grundsätzlich ist die Berechtigung einer solchen Abmahnung in zwei voneinander zu unterscheidenden Konstellationen gegeben. Entweder die betreffende Folge der Serie The Walking Dead wurde von Ihnen selbst auf einem Filesharing-Portal hochgeladen und so anderen Nutzern illegal zur Verfügung gestellt. Oder man kann für das Verhalten eines Dritten verantwortlich gemacht werden. Diese beiden Konstellationen sind aufgrund ihrer unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen zu differenzieren.Während in der ersten Konstellation grundsätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung von einem durchaus verhandelbaren Schaden- und Aufwendungsersatz zu raten ist, um die Einleitung eines unter Umständen wesentlich kostspieligeren Gerichtsverfahrens zu vermeiden, ist dies im zweiten Falle insbesondere im Hinblick auf die geforderte Vergleichssumme anders. Denn die zweite Konstellation beschreibt einen typischen Fall der sogenannten „Störerhaftung“. Als Störer haften Sie jedoch regelmäßig lediglich auf die Kosten der Abmahnung, die dem Rechteinhaber durch die Abmahnung entstanden sind. Nicht aber auf einen darüber hinausgehenden Schadenersatz.Zurück

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