Gewerbeauskunft-Zentrale: Sie gibt nicht auf!

Bereits im Januar 2013 hatte ich ein Mandat gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale übernommen. Diese forderte zunächst die üblichen 569,06 €. Nachdem der Mandant eine Zahlung verweigerte, schaltete sich ein Inkassounternehmen ein. Als auch dies nicht half, wurde eine Kanzlei beauftragt. Diese forderte dann gleich den Betrag für zwei Jahre und stand nach eigenen Angaben kurz davor, Klage einzureichen. Ein entsprechender Klageentwurf war jedenfalls bereits beigefügt. Ob das ernst gemeint war, lassen wir mal dahingestellt. Einen Klageentwurf fertigen und dann ohne nähere Angaben einen Vergleich anbieten der weniger als 1/4 der ursprünglichen Summe ausmacht ist schon ein wenig seltsam.

Die ganze Problematik mit der Gewerbeauskunft-Zentrale dürfte hinlänglich bekannt sein, so dass es dann auch nicht verwunderlich sein sollte, dass das Zahlungsbegehren auch durch mich zurückgewiesen wurde. Darüber hinaus sollte die Gewerbesauskunft-Zentrale natürlich bestätigen, dass kein Vertrag bestand. Hierauf folgte dann immerhin noch ein Schriftsatz der Gegenseite mit einer erneuten Reduzierung des geforderten Betrages. Natürlich wurde auch dieser Vorschlag abgelehnt. Eine Bestätigung, dass kein Vertragsverhältnis vorlag, blieb die GWE leider schuldig, so dass man entweder abwarten oder eine negative Feststellungskalge erheben kann. Letzteres wollte der Mandant nicht. Also abwarten.

Diese Woche dann der Anruf vom Mandanten. Die Gewerbeauskunft-Zentrale hatte mal wieder Post geschickt. Leider nicht die gewünschte Erklärung, sondern eine neue Rechnung für das nächste Jahr. Moment? Bereits die letzte Rechnung für den “Leistungszeitraum” 2012/2013 wurde zurückgewiesen. Wie in aller Welt kommt die Gewerbeauskunft-Zentrale nun darauf, dass die Rechnung für 2013/2014 gezahlt wird, zumal der Vertrag angefochten, widerrufen, gekündigt wurde, ins Weltall geschossen und was weiß ich noch alles. Da werde ich wohl mal bei der Zentrale nachfragen und nun doch eine negative Feststellungsklage erheben müssen.

Die gegnerische Kanzlei ist übrigens derzeit nicht mehr mandatiert. Man habe die Akte abgelegt und an die GWE zurückgegeben, nachdem die Vergleichsvorschläge nicht angenommen wurden. Na so schnell könnte es öfters gehen.

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