Facebook-Freundefinder ist unzulässig

André Stämmler

Freunde finden ohne Freundefinder dürfte die Zukunft für Facebook und seine Nutzer lauten.

Auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbänden hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 06.03.2012 den Freundefinder auf Facebook für unzulässig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts sei  das Versenden von Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers unzulässig; die Hinweise bei der Registrierung eines neuen Accounts und des Imports von E-Mail-Adressen ebenso. Darüber hinaus sind einige Vertragsklauseln u.a. zur Nutzung von IP-Inhalten, Werbung und den „Facebook-Datenschutzrichtlinien“ gänzlich unwirksam. Die Werbepraxis und die verwendeten Klauseln sind mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen und den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vereinbar, so die Auffassung des Landgerichts.

Facebook Ireland wurde die Verwendung der Klauseln und Hinweise sowie die Versendung entsprechender Anfragen untersagt.

Dass Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Landgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2012- 16 O 551/10

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