Cookie-Richtlinie: Google macht Opt-in zur Pflicht

André Stämmler

Beim Thema Datenschutz hatte Google bislang nicht unbedingt den besten Ruf. Jetzt scheint Google aber Ernst zu machen und setzt strengere Maßstäbe als dies derzeit nach deutschem Recht vorgeschrieben ist.

Nutzer von Google-Diensten müssen Cookie-Opt-In einführen

Webseitenbetreiber die bestimmte Dienste von Google nutzen, dürften in letzter Zeit Post vom Suchmaschinenriesen bekommen haben. Google fordert darin die Webseitenbetreiber auf, ein sogenanntes Opt-In-Verfahren zu implementieren. Danach soll von Besuchern der jeweiligen Seite eine Einwilligung eingeholt werden, in der diese das Einverständnis zur Verwendung der Google-Dienste erklären.Betroffen sind derzeit Nutzer von AdSense, DoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange. Weitere Dienste werden aber sicherlich bald folgen.

Umsetzung der EU-Cookie-Richtlinie

Mit der Opt-In-Lösung setzt Google die europäische Cookie-Richtlinie (Richtlinie 2009/136/EG) um. Danach müssen Webseitenbetreiber eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies beim jeweiligen Nutzer einholen.Google geht damit aber noch über die Anforderungen der Bundesregierung hinaus. Diese verlangt lediglich eine so genannte Opt-Out-Lösung. Dabei genügt es, wenn Nutzer die Möglichkeit haben der Verwendung von Cookies zu widersprechen. Ob die Opt-Out_lösung tatsächlich ausreichend ist, ist seit langem umstritten. Datenschützer fordern unter Berufung auf die Cookie-Richtlinie seit langem Anpassung des deutschen Rechts und die Einführung einer Pflicht zur Opt-In-Lösung. Die Bundesregierung hingegen verweist auf die §§ 13 Abs. 1, 15 Abs. 3 TMG und das diese ausreichend seien. Dort ist lediglich vorgesehen, dass Nutzer auf die Verwendung von Cookies hingewiesen werden müssen. Zur Umsetzung dient ein entsprechender Hinweis in der Datenschutzerklärung der eigenen Webseite und die Möglichkeit der weiteren Verwendung zu widersprechen.Google geht nun einen Schritt weiter und fordert die Opt-In-Lösung. Ausführliche Hinweise erhält der Seitenbetreiber auf der eigens von Google eingerichteten Seite http://www.cookiechoices.org. Die eigentliche Ausgestaltung der Seite überlässt Google dem Nutzer.Google setzt damit die Forderung der europäischen Datenschutzbehörden um und hat auch Änderungen an den eigenen Webseiten vorgenommen. Google fordert von seinen Nutzern die Umsetzung bis spätestens 30.09.2015.Ob die die Cookie-Richtlinie in Deutschland unmittelbare rechtliche Wirkung entfaltet, darf bezweifelt werden. Vielmehr müsste die Richtlinie erst durch den Gesetzgeber umgesetzt werden. Dieser lässt sich aber Zeit. Durch die Vorgaben von Google dürfte die oftmals bereits totgesagte Cookie-Richtlinie aber wieder mit neuem Leben angehaucht werden. Der Einfluss von Google dürfte einfach zu groß sein, als dass Webseitenbetreiber die Aufforderung einfach ignorieren könnten.Obwohl bisher nur einige Dienste von Google betroffen sind, kann man davon ausgehen, dass es dabei nicht bleiben wird.

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