Böse Hatz IV Anwälte, liebe Jobcenter

Beim Kollegen Müller vom Blog „Kanzlei und Recht“ bin ich gerade auf einen Spiegel-Online Artikel über ach so böse Harz-IV-Anwälte gestoßen, den ich keinesfalls unkommentiert lassen möchte. Unter dem Titel “Hartz 4 – Wie Anwälte mit der Armut verdienen” wird dort recht ausführlich dargestellt wie Hartz IV-Anwälte mit vermeintlich dubiosen Methoden Geld ohne Ende scheffeln. Heute bearbeite ich keine Mandate aus dem Bereich Hartz IV mehr, kann mich aber noch gut an meine Anfangszeit als Anwalt erinnern, in der ich mich des Öfteren mit dem Jobcenter und Sozialgerichten beschäftigen durfte. Über die Erfahrungen aus dieser Zeit, hatte ich bereits einige Beiträge verfasst.

Es gibt keine Bagatellen bei Hartz IV

In dem Artikel wird von Anwälten berichtet, die Beträge unter 50 EUR eingeklagt haben sollen. Und ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass hier eine gewisse Kritik mitschwingt, wenn dort von „Einklagen von Bagatellbeträgen“ die Rede ist. Wer schon einmal versucht hat, von Hartz 4 zu leben weiß, dass es dort keine Bagatellbeträge gibt. Der Harz 4 Regelsatz liegt derzeit bei 391 EUR für Alleinstehende. 50 EUR sind da knapp 1/8 des monatlich zur Verfügung stehenden Betrages. Ein Betrag, auf den ein Hartz IV Empfänger nicht verzichten kann. Wenn sich die Jobcenter beschweren, dass horrende Summen an Anwälte gezahlt werden müssen, liegt dies in erster Linie daran, dass das Jobcenter einen Fehler zulasten des Leistungsempfängers gemacht hat. In diesem Fall ist es nun einmal die Aufgabe des Rechtsanwalts diesen Fehler aufzudecken und alles daranzusetzen, dass dieser Fehler wieder gut gemacht wird. Im Nachgang den schwarzen Peter für die Kostenlast den Anwälten zuzuschieben, hat schon ein gewisses Geschmäckle. Ebenfalls nicht im Raum stehen lassen sollte man die „nicht notwendigen Untätigkeitsklagen“. Aus eigener Praxis kenne ich noch die „Gemütlichkeit der Jobcenter“. Da wird auch nach mehrmaligen Anrufen und Schreiben mit Fristsetzung zum Erlass des Bescheids keine Reaktion gezeigt. Vielmehr spielt man lieber toter Mann. Dass der Leistungsempfänger nicht ewig eine Entscheidung über seine GRUNDSICHERUNG warten kann, dürfte einleuchten. Sicherlich gibt es auch unter Hartz IV-Anwälten  schwarze Schafe. Von diesen aber auf einen ganzen Berufsstand zu schließen, geht ein wenig zu weit. In jedem Berufsstand gibt es solche und solche. Jetzt aber z.B.  wegen eines fragwürdigen Journalisten den ganzen Berufsstand in eine Ecke drängen zu wollen, würde sicherlich niemand nur in Erwägung ziehen.

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