Ag Hamburg (31a C 109/13): 150 EUR bei Filesharing-Abmahnung

Ag Hamburg (31a C 109/13): 150 EUR bei Filesharing-Abmahnung

André Stämmler

AG Hamburg - 31a C 109/13Das Amtsgericht Hamburg setzt offenbar seine Linie in Filesharing-Angelegenheiten fort. Erst kürzlich hatte ich berichtet, dass das AG Hamburg den Streitwert im Falle eine Filesharing-Abmahnung auf 1.000 € begrenzt hat und damit die anwaltlichen Kosten auf knappe 150 € deckelt. Das Amtsgericht berücksichtigte dabei das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, welches eine derartige Begrenzung bereits von “Amts wegen” vorsieht. Das Gesetz ist zwar noch nicht in Kraft und kann daher auch noch nicht angewandt werden, muss aber nach Auffassung des Hamburger Richters dennoch berücksichtigt werden, wie dem Beschluss des AG Hamburg (31a C 109/13) zu entnehmen ist.

Es wäre zu begrüßen, wenn auch andere Gerichte dieser Auffassung folgen würden. Ob dies geschieht bleibt aber abzuwarten.

Beschluss des AG Hamburg vom 24.07.13 (31a C 109/13)

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