Abmahnung des Films „Student Bodies“ durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller

André Stämmler

Derzeit verschickt die KanzleiNegele, Zimmel, Greuter und Beller Abmahnung wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung an dem Film Student Bodies im Auftrag der M.I.C.M. Mircom International Content Management & Consulting LTD. Darin wird dem Empfänger vorgeworfen, den Film „Student Bodies“ widerrechtlich auf der Internettauschbörse BitTorrent vervielfältigt und anderen Nutzern zum Abruf bereitgestellt zu haben.

Welche Forderungen beinhaltet die Abmahnung an Student Bodies?

•Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung• Zahlung von 915 €, zusammengesetzt aus 500 € Schadenersatzforderung und 415 € Aufwendungsersatz• Beseitigung der öffentlichen Zugänglichmachung des Films „Student Bodies“

Wie verhalten Sie sich richtig nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung?

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an besagten Film erhalten, sollten Sie unbedingt einige Punkte beachten:• Ignorieren Sie keinesfalls die erhaltene Abmahnung! Sie riskieren sonst die Einleitung einer kostenintensiven Gerichtsverfahrens.• Bewahren Sie die Ruhe und reagieren Sie nicht überstürzt und unüberlegt!• Zahlen Sie weder den geforderten Vergleichsbetrag von 915 €, noch geben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft ab.• Suchen Sie stattdessen bei Unklarheiten einen Fachanwalt für Urheberrecht auf

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Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten, in der Ihnen vorgeworfen wird, eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „ Student Bodies“ begangen zu haben, sollten Sie ein paar Dinge beachten:Der Erhalt eines solchen Abmahnschreibens ist für die meisten Empfänger ein Schock. Es ist jedoch keinesfalls ein Grund in Panik zu verfallen. Deshalb ist es eine gute Strategie, einen kühlen Kopf zu bewahren. Es wäre nämlich ein grober Fehler, die beigelegte Unterlassungserklärung sofort zu unterschreiben und womöglich den geforderten Vergleichsbetrag von 915 € umgehend zu überweisen. In den meisten Fällen lohnt es sich vorher eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, damit überprüft werden kann, ob die behauptete Urheberrechtsverletzung von Ihnen begangen wurde. Außerdem ist es bei einem tatsächlichen Verstoß empfehlenswert, eine modifizierte Form der Unterlassungs-erklärung abzugeben, die speziell auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Deshalb ist auch davon abzuraten, kostenlose Muster von Unterlassungserklärungen aus dem Internet zu verwenden, da diese meist von juristischen Laien erstellt worden sind und folglich Fehler enthalten können. Folglich ist es in jedem Fall ratsam, bei Unsicherheiten nach dem Erhalt einer Abmahnung bezüglich des Films „Student Bodies“, einen erfahrenen Anwalt im Urheberrecht aufzusuchen und sich von diesem individuell beraten zu lassen.

Welche Vorteile bietet Ihnen eine solche anwaltliche Beratung?

• Nachprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Abmahnung wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung an dem Film „Student Bodies“• Übernahme der Verteidigung gegen eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung• Beratung hinsichtlich der Frage, ob die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich ist und in welcher Form diese erfolgen sollte• Übernahme der Korrespondenz mit der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller• ggf. Führung von Verhandlungen über die Höhe der VergleichssummeWeiterhin ist zu beachten, dass ein tatsächlicher Urheberrechtsverstoß an dem Film „Student Bodies“ in zwei verschiedenen Konstellationen gegeben sein kann. Im Fall einer Abmahnung ist nämlich zu unterscheiden, ob Sie von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller abgemahnt wurden, weil Sie die Urheberrechtsverletzung selbst begangen haben oder ob Sie dafür einstehen müssen, dass eine andere Person über Ihren Internetzugang den Film auf dem Filesharingportal BitTorrent anderen Nutzern zur Verfügung gestellt hat.Haben Sie selbst den Film über das Filesharingportal BitTorrent unbefugt verbreitet,ist die Forderung nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung grundsätzlich gerechtfertigt und somit unumgänglich. Auch steht der M.I.C.M. Mircom International Content Management & Consulting LTD in diesem Fall gegen sie ein Anspruch auf Schadenersatz zu, dessen Höhe jedoch verhandelbar ist.Wurde der Urheberrechtsverstoß nicht von Ihnen selbst begangen, besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, dass Sie im Rahmen einer sogenannten „Störerhaftung“ in Anspruch genommen werden können.Ungeachtet dessen handelt sich bei dem abgemahnten Film um einen Film aus den Bereich der “Erwachsenenunterhaltung”. Allein deshalb bestehen bereits Zweifel, ob dem Film überhaupt urheberrechtlicher Schutz zukommt und damit ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Doch selbst wenn man dem Film “Student Bodies” urheberrechtlichen Schutz zusprechen will, wird man sich über die Höhe des geforderten Schadensersatzes streiten können. Ich halte den geforderten Schadensersatz in Höhe von 500 EUR für einen Pornofilm jedenfalls für überhöht.Zurück

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