Abmahnung des Films Brick Mansions durch Waldorf Frommer

André Stämmler

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit wieder Abmahnungen im Auftrag der Universum Film GmbH. Abgemahnt wird der den Film „Brick Mansions“. Die Kanzlei wirft dem Empfänger Urheberrechtsverletzungen an diesem Werk vor. Konkret handelt es sich um den Vorwurf der illegalen Verbreitung und des unerlaubten Zugänglichmachen des Films über das Filesharing Portal BitTorrent.

Was wird in der Abmahnung von Ihnen verlangt?

Solche Abmahnungen, die wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung versendet werden, enthalten für gewöhnlich drei Komponenten:

  • die Forderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadenersatzforderung
  • Aufwendungsersatzforderung
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Auch die Abmahnungen von Waldorf Frommer wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Brick Mansions“ enthalten diese drei Forderungen. Zum einen wird vom Empfänger der Abmahnung verlangt, dass er eine rechtsverbindliche und ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, in der er sich verpflichtet, es in der Zukunft zu unterlassen, diesen Film auf der Tauschbörse BitTorrent anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Zum anderen fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 600 EUR und eines Aufwendungsersatzes von 215 EUR, insgesamt also einen Betrag von 815 EUR.

Was ist zu tun nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen Brick Mansion?

  • Bewahren Sie die Ruhe
  • Nehmen Sie nicht voreilig das beigefügte Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages an
  • Begleichen Sie unter keinen Umständen überstürzt die Forderung von 815  EUR
  • Kontaktieren Sie bei aufkommenden Unklarheiten einen erfahrenen Anwalt im Bereich des Urheberrechts

Wie kann eine anwaltliche Verteidigung gegen eine Abmahnung aussehen?

Die zentrale Frage, die im Rahmen einer Verteidigung gegen eine Abmahnung geklärt werden muss, ist wer die behauptete Urheberrechtsverletzung begangen hat. Haben Sie selbst den Film „Brick Mansions“ anderen Nutzern auf dem Filesharing Portal BitTorrent zur Verfügung gestellt, ist in der Regel zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu raten. In einem solchen Fall sollte jedoch darauf geachtet werden, dass Sie hierzu eine individuell formulierte Unterlassungserklärung verwenden. Keinesfalls sollte die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer genutzt werden.Kommt für die Urheberrechtsverletzung auch ein Dritter als Täter in Frage, scheidet eine Haftung in der Regel aus, sofern man nicht als sogenannter Störer (Störerhaftung) für das Verhalten des Dritten herangezogen werden kann. Eine Störerhaftung kommt z.B. bei einer Verletzung von Prüf- und Sorgfaltspflichten in Betracht.Ungeachtet dessen bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geforderten Betrages. Dieser kann, wenn nicht ganz abgewiesen, doch meist erheblich reduziert werden.Zurück

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